Vorhaben CDU-21 · Langf. S. 71–74
Funktionierender Staat
16 Teilzusagen, davon 5 Bestandszusagen. Stand 30.09.2026: 6 von 16 erfüllt.
Erfüllt im KapitelStand 30.09.2026
38 %
Feb. 2025Sep. 2026
Teilzusagen und Belege
Zeile öffnen: Prüfmaßstab.T1
kommunal relevante Förderprogramme des Bundes zusammenfassen und auf einer Online-Plattform bündeln
Förderzentrale Deutschland geplant
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Plattform in Betrieb
T2
grundgesetzliche Schuldenbremse bleibtBestand
GG-Änderung Art. 109, 115, 143h (BGBl. 2025 I Nr. 94, in Kraft 25.03.2025); Bruch dauerhaft (E23) BGBl. 2025 I Nr. 94 ↗
gebrochen seit 25.03.2025
Prüfmaßstab GG unverändert
T3
Kassensturz unmittelbar zu Beginn der Wahlperiode, alle Ausgaben und Subventionen hinterfragen
Kein Beleg
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Durchgeführt
T4
keine Haftung Deutschlands für Schulden anderer StaatenBestand
Kein gegenläufiges Handeln Deutschlands bekannt (E32).
erfüllt (Bestand)
Prüfmaßstab Kein zustimmendes Votum
T5
Möglichkeiten für Kapitalerhöhungen ausweiten
StoFöG ohne beschriebene Änderung
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Regelung gilt
T6
Mindestnennwert von Aktien herabsetzen
Standortfördergesetz (BGBl. 2026 I Nr. 33, in Kraft 10.02.2026): Ein-Cent-Aktie, § 8 Abs. 7 AktG BGBl. 2026 I Nr. 33 ↗
erfüllt seit 10.02.2026
Prüfmaßstab Regelung gilt
T7
Honorar- und Provisionsberatung bleiben nebeneinander erhaltenBestand
Kein gegenläufiges Handeln Deutschlands bekannt (E32).
erfüllt (Bestand)
Prüfmaßstab Beide erlaubt
T8
Zahl der Beauftragten um mindestens 50 % reduzieren
Bundesregierung: nunmehr 27 Beauftragte gegenüber 43 (Stand 01.01.2025), also −37 % (Drs. 21/2361) BT-Drs. 21/2361 ↗
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Reduktion vollzogen
T9
Personal in Ministerial- und Bundestagsverwaltung um mindestens 10 % senken
Kein Beleg für eine beschlossene Maßnahme.
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Reduktion vollzogen
T10
„Once-Only“-Prinzip umsetzen
NOOTS-Staatsvertrag (Vertragsgesetz BGBl. 2025 I Nr. 325), in Kraft 01.02.2026 BGBl. 2025 I Nr. 325 ↗
erfüllt seit 01.02.2026
Prüfmaßstab Infrastruktur rechtlich gesichert
T11
Experimentierklausel für Erprobungsräume der Verwaltung
Erprobungsfreiräume-Gesetz (BGBl. 2026 I Nr. 289) BGBl. 2026 I Nr. 289 ↗
beschlossen, gilt ab 07.10.2026
Prüfmaßstab Regelung gilt
T12
Genehmigungsfiktion für schnellere Bescheide
Nur angekündigt
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Regelung gilt
T13
Bundesförderprogramme: realitätsnahe Fristen, einfachere Anträge, weniger Nachweispflichten
Kein Beleg
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Beschlossene Vereinfachung
T14
digitalen Vollzug der Verwaltung zum Standard machen
Kein Beleg für eine beschlossene Maßnahme.
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Beschlossene Regel
T15
Verkleinerung des Bundestages bleibtBestand
Kein gegenläufiges Handeln Deutschlands bekannt (E32).
erfüllt (Bestand)
Prüfmaßstab 630 Sitze
T16
Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur bleibt Leitinstrument für ländliche RäumeBestand
Kein gegenläufiges Handeln Deutschlands bekannt (E32).
erfüllt (Bestand)
Prüfmaßstab Fortgeführt
Prüfmaßstäbe wurden vor der Recherche festgelegt (E22, E24). Maßgeblich ist, ab wann eine Vorschrift gilt, nicht der Beschluss (E14). Programmstelle: Wahlprogramm „Politikwechsel für Deutschland“ vom 17.12.2024 (Kopie als PDF), Langf. S. 71–74.
Zitierhilfe
DeliverPolitics (2026): CDU/CSU, Vorhaben CDU-21 „Funktionierender Staat“, Wert 38 % (6 von 16 Teilzusagen erfüllt). Stand 30.09.2026. deliverpolitics.org/vorhaben/cdu-21.html