BETAMethodik in ErprobungFeedback geben
DELIVERPOLITICS
Vorhaben CDU-21 · Langf. S. 71–74

Funktionierender Staat

16 Teilzusagen, davon 5 Bestandszusagen. Stand 30.09.2026: 6 von 16 erfüllt.

Erfüllt im KapitelStand 30.09.2026
38 %
Feb. 2025Sep. 2026

Teilzusagen und Belege

Zeile öffnen: Prüfmaßstab.
T1 kommunal relevante Förderprogramme des Bundes zusammenfassen und auf einer Online-Plattform bündeln
Förderzentrale Deutschland geplant
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Plattform in Betrieb
T2 grundgesetzliche Schuldenbremse bleibtBestand
GG-Änderung Art. 109, 115, 143h (BGBl. 2025 I Nr. 94, in Kraft 25.03.2025); Bruch dauerhaft (E23) BGBl. 2025 I Nr. 94 ↗
gebrochen seit 25.03.2025
Prüfmaßstab GG unverändert
T3 Kassensturz unmittelbar zu Beginn der Wahlperiode, alle Ausgaben und Subventionen hinterfragen
Kein Beleg
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Durchgeführt
T4 keine Haftung Deutschlands für Schulden anderer StaatenBestand
Kein gegenläufiges Handeln Deutschlands bekannt (E32).
erfüllt (Bestand)
Prüfmaßstab Kein zustimmendes Votum
T5 Möglichkeiten für Kapitalerhöhungen ausweiten
StoFöG ohne beschriebene Änderung
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Regelung gilt
T6 Mindestnennwert von Aktien herabsetzen
Standortfördergesetz (BGBl. 2026 I Nr. 33, in Kraft 10.02.2026): Ein-Cent-Aktie, § 8 Abs. 7 AktG BGBl. 2026 I Nr. 33 ↗
erfüllt seit 10.02.2026
Prüfmaßstab Regelung gilt
T7 Honorar- und Provisionsberatung bleiben nebeneinander erhaltenBestand
Kein gegenläufiges Handeln Deutschlands bekannt (E32).
erfüllt (Bestand)
Prüfmaßstab Beide erlaubt
T8 Zahl der Beauftragten um mindestens 50 % reduzieren
Bundesregierung: nunmehr 27 Beauftragte gegenüber 43 (Stand 01.01.2025), also −37 % (Drs. 21/2361) BT-Drs. 21/2361 ↗
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Reduktion vollzogen
T9 Personal in Ministerial- und Bundestagsverwaltung um mindestens 10 % senken
Kein Beleg für eine beschlossene Maßnahme.
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Reduktion vollzogen
T10 „Once-Only“-Prinzip umsetzen
NOOTS-Staatsvertrag (Vertragsgesetz BGBl. 2025 I Nr. 325), in Kraft 01.02.2026 BGBl. 2025 I Nr. 325 ↗
erfüllt seit 01.02.2026
Prüfmaßstab Infrastruktur rechtlich gesichert
T11 Experimentierklausel für Erprobungsräume der Verwaltung
Erprobungsfreiräume-Gesetz (BGBl. 2026 I Nr. 289) BGBl. 2026 I Nr. 289 ↗
beschlossen, gilt ab 07.10.2026
Prüfmaßstab Regelung gilt
T12 Genehmigungsfiktion für schnellere Bescheide
Nur angekündigt
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Regelung gilt
T13 Bundesförderprogramme: realitätsnahe Fristen, einfachere Anträge, weniger Nachweispflichten
Kein Beleg
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Beschlossene Vereinfachung
T14 digitalen Vollzug der Verwaltung zum Standard machen
Kein Beleg für eine beschlossene Maßnahme.
nicht erfüllt
Prüfmaßstab Beschlossene Regel
T15 Verkleinerung des Bundestages bleibtBestand
Kein gegenläufiges Handeln Deutschlands bekannt (E32).
erfüllt (Bestand)
Prüfmaßstab 630 Sitze
T16 Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur bleibt Leitinstrument für ländliche RäumeBestand
Kein gegenläufiges Handeln Deutschlands bekannt (E32).
erfüllt (Bestand)
Prüfmaßstab Fortgeführt

Prüfmaßstäbe wurden vor der Recherche festgelegt (E22, E24). Maßgeblich ist, ab wann eine Vorschrift gilt, nicht der Beschluss (E14). Programmstelle: Wahlprogramm „Politikwechsel für Deutschland“ vom 17.12.2024 (Kopie als PDF), Langf. S. 71–74.

Zitierhilfe

DeliverPolitics (2026): CDU/CSU, Vorhaben CDU-21 „Funktionierender Staat“, Wert 38 % (6 von 16 Teilzusagen erfüllt). Stand 30.09.2026. deliverpolitics.org/vorhaben/cdu-21.html